Kundmachung vom 11.10.2011
Kundmachung vom 11.10.2011
Klima- und Energie-Modellregion Kampseen
Volksbegehren Bildungsinitiative
Vortrag "Glücksforme(l)n - Weg zum Glücklichsein
Heizkostenzuschuss 2011/12
Klima- und Energie-Modellregion Kampseen
Einladung zur Startveranstaltung „Energieimpulse für unsere Haushalte“ im Gasthaus Steiner Silvia (Schwarze Res),
Wolfshoferamt 142, am Donnerstag, 20. Oktober um 19.30 Uhr.
Download: einladungstarttreffenhaushalte11-10-04.doc (1.28 MB)
Volksbegehren Bildungsinitiative
Alle Stimmberechtigten können im Eintragungszeitraum von Donnerstag, den 3. November bis Donnerstag, den 10. November 2011 in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung der Unterschrift in die Eintragungsliste erklären.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungsraumes (10. November 2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Stimmberechtigte Frauen und Männer, die sich voraussichtlich während des Eintragungs-zeitraumes nicht in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, aufhalten werden, können eine Stimmkarte beantragen. Ferner haben Personen Anspruch auf Ausstellung einer Stimmkarte, denen der Besuch des Eintragungslokals in Folge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägrigkeit unmöglich ist. Sie werden dann innerhalb des Eintragungszeitraumes zu einem festgelegten Zeitpunkt zum Zweck der Eintragung aufgesucht.
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Donnerstag, 03. November von 08.00 bis 20.00 Uhr
Freitag, 04. November von 08.00 bis 16.00 Uhr
Samstag, 05. November von 08.00 bis 10.00 Uhr
Sonntag, 06. November von 08.00 bis 10.00 Uhr
Montag, 07. November von 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 08. November von 08.00 bis 20.00 Uhr
Mittwoch, 09. November von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 10. November von 08.00 bis 16.00 Uhr
Glücksforme(l)n – Weg zum Glücklichsein
In diesem Vortrag des BHW mit Mag. Heidi Smolka hören Sie, was Glück ausmacht und was Sie selbst dazu beitragen können, um glücklich zu sein. Denn Glücklichsein kann man lernen!
Ort: GH Kargl, Jaidhof 10
Termin: Freitag, 04. November 2011, 19.30 Uhr
Freier Eintritt
Heizkostenzuschuss 2011/12
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen LandesbürgerInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von € 130,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss wird beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den NÖ Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
· BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
· BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
· BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
· Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Richtlinien und Einkommenshöchstgrenzen:
Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG).
1. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze (Brutto) für 2011:
Alleinstehend |
€ 793,40 |
Alleinerziehend, 1 Kind |
€ 915,81 |
Alleinerziehend, 2 Kinder |
€ 1.038,22 |
Alleinerziehend, 3 Kinder * |
€ 1.160,63 |
Ehepaar, Lebensgefährten |
€ 1.189,56 |
Paar, 1 Kind |
€ 1.311,97 |
Paar, 2 Kinder |
€ 1.434,38 |
Paar, 3 Kinder * |
€ 1.556,79 |
3. erwachsene Person ** |
€ 396,16 |
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 122,41 hinzuzurechnen, solange für dieses
Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 396,16 hinzuzurechnen.
2. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von
Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von
Kinderbetreuungsgeld etc. (Brutto) für 2011:
Alleinstehend |
€ 925,10 |
Alleinerziehend, 1 Kind |
€ 1.067,83 |
Alleinerziehend, 2 Kinder |
€ 1.210,56 |
Alleinerziehend, 3 Kinder * |
€ 1.353,29 |
Ehepaar, Lebensgefährten |
€ 1.387,02 |
Paar, 1 Kind |
€ 1.529,75 |
Paar, 2 Kinder |
€ 1.672,48 |
Paar, 3 Kinder * |
€ 1.815,21 |
3. erwachsene Person ** |
€ 461,92 |
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 142,73 hinzuzurechnen, solange für dieses
Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 461,92 hinzuzurechnen.
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate, etc.)
Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich, auch wenn mehrere Anknüpfungspunkte vorliegen.
Anträge mit Einkommensnachweis können bis spätestens 30. April 2012 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden.
Zurück