Bevor ein Bauprojekt begonnen wird, müssen einige gesetzliche Voraussetzungen beachtet werden. Diese findet man in der NÖ Bauordnung.
Im Rahmen eines Bauverfahrens kommt der Vorprüfung eine wesentliche Bedeutung zu. Der Bürgermeister, als Baubehörde der Gemeinde prüft die Übereinstimmung des beantragten Bauvorhabens nach allen bau- und raumordungsrechtlichen Bestimmungen.
Gegebenfalls wird ein Bausachverständiger zu Rate gezogen.
Raumordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001080
Bauordnung: http://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/NOe_Bauordnung.html