Beachten Sie die Beilage: "Information über den Gesetzesbeschluss des Landtages von Niederösterreich vom 24. Oktober 2024", der einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden kann.
Weitere Infos unter folgendem Link: https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-551