Der Gemeinderat für die Marktgemeinde St. Leonhard am Hornerwald beabsichtigt in den Katastralgemeinden Wolfshoferamt, Wilhalm und St. Leonhard das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die beabsichtigte Widmung, welche im Flächenwidmungsplan unter Planzahl PZ: PZ: 70 – 01/25 verfasst von Andrea Linsbauer – Groiß ZT GmbH, Gars am Kamp, dargestellt ist, wird gemäß §24 des N.Ö. Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015-i.d.d.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 23.06.2025 bis 04.08.2025 im Gemeindeamt in St. Leonhard am Hornerwald zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.