Kundmachung Sonnwendfeuer – Sicherheitsmaßnahmen

Veröffentlichungsdatum19.06.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienKundmachungen, News

Aufgrund der aktuell geltenden Waldbrandschutzverordnung 2026 der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 21. April 2026 sind für das Abhalten von Sonnwendfeuern folgende Auflagen einzuhalten:

  • Datum, Uhrzeit und Standort des Sonnwendfeuers sind der Gemeinde sowie der zuständigen Feuerwehr rechtzeitig zu melden.
  • Der Bereich rund um den Feuerplatz ist vor Beginn ausreichend zu bewässern, um die Brandgefahr zu reduzieren.
  • Für einen allfälligen Brandfall sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (z. B. Bereitstellung von Löschwasser, Gartenschläuchen, Feuerlöschern oder anderen geeigneten Löschmitteln).