Aufgrund der aktuell geltenden Waldbrandschutzverordnung 2026 der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 21. April 2026 sind für das Abhalten von Sonnwendfeuern folgende Auflagen einzuhalten:
- Datum, Uhrzeit und Standort des Sonnwendfeuers sind der Gemeinde sowie der zuständigen Feuerwehr rechtzeitig zu melden.
- Der Bereich rund um den Feuerplatz ist vor Beginn ausreichend zu bewässern, um die Brandgefahr zu reduzieren.
- Für einen allfälligen Brandfall sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (z. B. Bereitstellung von Löschwasser, Gartenschläuchen, Feuerlöschern oder anderen geeigneten Löschmitteln).