Verlautbarung Volksbegehren 11. bis 18. März 2024

30.01.2024 08:00

Volksbegehren

Hiermit wird bekannt gemacht, dass vom 11. bis 18. März 2024 folgende Volksbegehren zur Eintragung am Gemeindeamt aufliegen:

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit Ihrer Unterschrift in einem beliebigen Eintragungslokal in Österreich oder online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren zu erklären.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Volksbegehren.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag 5. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da einen getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt.

Während des Eintragungszeitraumes ist das Eintragungslokal (Gemeindeamt) von Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr sowie am Dienstag zusätzlich bis 20.00 Uhr besetzt. 


30.01.2024