Der Gemeinderat der Gemeinde Jaidhof beschließt in der Sitzung am 09. März 2023 folgende Verordnung:
VERORDNUNG
Gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015 in der geltenden Fassung wird verordnet:
I. Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe wird für das Gemeindegebiet der Gemeinde Jaidhof mit € 550,00 festgesetzt.
II. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 01. April 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung außer Kraft.