Verordnung Aufschließungsabgabe 10.03.2023

Veröffentlichungsdatum10.03.2023Lesedauer< 1 MinuteKategorienVerordnungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jaidhof beschließt in der Sitzung am 09. März 2023 folgende Verordnung:

VERORDNUNG

Gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015 in der geltenden Fassung wird verordnet:

I. Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe wird für das Gemeindegebiet der Gemeinde Jaidhof mit € 550,00 festgesetzt.

II. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 01. April 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung außer Kraft.