Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am 29. September 2024, das 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, am Stichtag (09. Juli 2024) in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten oder auf Antrag als Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Stimmabgabe im Sprengelwahllokal
Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Gemeinde Jaidhof für die Nationalratswahl am 29. September 2024 eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme im dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben. Jeder Wahlberechtigte hat per Post die amtliche Wahlinformation zugesandt bekommen. Bitte diese Verständigungskarte und einen Ausweis zur Stimmabgabe mitnehmen!
Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten
Sprengl | Kastastralgemeinden | Wahllokal | Wahlzeit |
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I | Eisengraben, Jaidhof | Gemeindeamt Jaidhof - Bewegungraum | 8-13 Uhr, barrierefrei |
II | Eisenbergeramt | Gasthaus Burger, Eisenbergeramt 95 | 9-12 Uhr |
III | Eisengraberamt | Schattauer Franz, Eisengraberamt 14 | 9-12 Uhr, barrierefrei |
IV | Schiltingeramt | Neugschwendtner Christian, Schiltingeramt 30 | 10-12 Uhr |
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Wahlkarten
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben. Eine Begründung für die Verhinderung ist jedenfalls anzuführen. Telefonisch kann keine Wahlkarte beantragt werden !
- Schriftlich bis Mittwoch, 25. September 2024
- Mündlich bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr
Die Wahlkarte kann nur mit einer Vollmacht für eine andere Person abgeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums