Schneeräumung und Rieselstreuung
Für die reibungslose Abwicklung des Winterdienstes sorgen folgende Winterdienstbeauftragte:
KG Jaidhof und Eisengraben
Schneeräumung Zeller Hermann, 0664/3327001
Rieselstreuung Seitl Christian, 0664/5403216
KG Eisengraberamt
Schneeräumung Ortsvorsteher GGR Simlinger Karl, 0664/4210102
Rieselstreuung Pistracher Anton, 0664/5157060
KG Eisenbergeramt
Schneeräumung GGR Herbert Lechner, 0664/9460660 und Mario Wunsch, 0664/5130516
Rieselstreuung GGR Herbert Lechner, 0664/9460660 und Mario Wunsch, 0664/5130516
KG Schiltingeramt
Schneeräumung Wildeis Engelbert, 0664 5568908
Rieselstreuung Wildeis Engelbert, 0664 5568908
Gehsteige von Schnee befreien!
Aus dem § 93 der Straßenverkehrsordnung ergibt sich eine gesetzliche Verpflichtung zur Räumung und Bestreuung der Gehsteige, auf die wir aufmerksam machen möchten. Die Eigentümer von
Liegenschaften in Ortsgebieten - ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften - haben dafür zu sorgen, dass die in einer Entfernung von
nicht mehr als drei Meter entlang der Liegenschaft vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteigen und Gehwege in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen
gesäubert sowie bestreut sind! Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Ebenso haben Liegenschaftseigentümer dafür zu
sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.
Eine Vernachlässigung dieser Pflichten kann im schlimmsten Fall straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
Deshalb - und auch im Interesse der Allgemeinheit – unser dringender Appell an alle Eigentümer:
Bitte kommen Sie Ihrer winterlichen Räum- und Streupflicht nach!
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