Bundespräsidentenwahl - 2. Wahlgang am 22.05.2016
Wahlinformation
Wer ist wahlberechtigt?Beim 2. Wahlgang sind jene Personen wahlberechtigt, die im Wählerverzeichnis für den ersten Wahlgang aufscheinen.
(Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am 24. April 2016, das 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, am Stichtag (23. Februar 2016) in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten oder auf Antrag als Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.)
Stimmabgabe im Sprengelwahllokal
Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Gemeinde Jaidhof für den 2. Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016 eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme im dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben. Jeder Wahlberechtigte erhält per Post die amtliche Wahlinformation. Bitte diese Verständigungskarte und einen Ausweis zur Stimmabgabe mitnehmen.
Wahllokale und Wahlzeiten:
Sprengel I Gemeindeamt Jaidhof, Jaidhof 11 von 08.00 - 14.00 Uhr
Sprengel II Gasthaus Burger, Eisenbergeramt 95 von 09.00 - 13.00 Uhr
Sprengel III Schattauer Franz, Eisengraberamt 14 von 09.00 - 13.00 Uhr
Sprengel IV Neugschwendtner Leopold, Schiltingeramt 30 von 10.00 - 13.00 Uhr
Beantragung Wahlkarte
- schriftlich bis Mittwoch, 18. Mai 2016, 16.00 Uhr
- per Mail unter gemeinde@jaidhof.at
- per Fax: 02716/6350-20
- per Post: 3542 Jaidhof 11
Die Identität ist nachzuweisen
- durch Anschluss einer Kopie des Reisepasses, eines Lichtbildausweises oder der Kopie einer Urkunde bzw. amtlichen Bescheinigung
- oder Angabe der Passnummer (eines gültigen Reisepasses)
- oder Angabe des Antragscodes
- oder bei elektronischer Einbringung durch eine qualifizierte elektronische Signatur
Formular schriftlicher Antrag Wahlkarte
Formular Vollmacht Abholung WahlkarteNützen Sie auch die Möglichkeit des elektronischen Wahlkartenantrages (Angabe Reisepassnummer oder Zugangscode bzw. Beantragung mittels Bürgerkarte oder Handysignatur).
- mündlich bis Freitag, 20, Mai 2016, 12.00 UhrDer mündliche Antrag ist persönlich bei der Gemeinde zu stellen und ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen.
Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person möglich ist.
Telefonisch kann keine Wahlkarte beantragt werden !
Die Wahlkarte wird persönlich an den Antragsteller ausgefolgt bzw. an die gewünschte Adresse mittels Einschreiben zugesandt (sofern ein postalisches Einlangen vor dem Wahltag gegeben ist). Die Ausfolgung der Wahlkarte kann auch an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtige Person erfolgen.
Die ausgehändigten Wahlunterlagen umfassen die Wahlkarte, ein braunes verschließbares Wahlkuvert, den amtlichen Stimmzettel und ein Informationsblatt zur Stimmabgabe.
Stimmabgabe per Briefwahl
Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann der Wähler sein Stimmrecht wahrnehmen. Nach erfolgter Wahl wird der amtliche Stimmzettel in das
Wahlkuvert gelegt, dieses verklebt und anschließend in die Wahlkarte zurückgelegt. Danach wird die Wahlkarte vom Wähler eigenhändig unterschrieben (eidesstattliche Erklärung, dass das Wahlrecht
persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt wurde) und verschlossen. Anschließend ist die Briefwahlkarte an die bezeichnete Bezirkswahlbehörde zu
übermitteln.
Die Wahlkarte muss spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 22. Mai 2016 um 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Krems an der Donau
eingelangt sein.
Die Briefwahlkarte kann auch in einem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten abgegeben werden.
Stimmabgabe am Wahltag in einem Wahllokal (Inland)
Befindet sich ein Wahlberechtigter am Wahltag nicht in seinem Wohnsitzsprengel, so kann er mit
einer Wahlkarte in einem Wahllokal einer anderen österreichischen Gemeinde seine Stimme abgeben.
Stimmabgabe am Wahltag vor der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde
Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, in das
Wahllokal zu kommen, kann beim Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte verlangt werden, dass diese Person von der fliegenden Wahlbehörde besucht wird. Am
Wahltag wird diese Person dann von der Wahlbehörde an der angegebenen Adresse besucht.
Für verloren gegangene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden!
Auskunft: Gemeinde Jaidhof, 3542 Jaidhof 11. Telefon: 201716/6350.
Zurück