Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest – Übertragungsgefahr durch Lebensmittel
(Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich informiert)


Seit 2014 verbreitet sich die afrikanische Schweinepest – ausgehend von östlich an die EU angrenzenden Ländern - zusehends in Europa. Die Krankheit wird durch ein Virus verursacht und es gibt keine Impfstoffe. ASP ist für Menschen ungefährlich. Auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminiertem Fleisch geht keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen aus. Für Schweine ist die ASP allerdings tödlich und führt zu massiven wirtschaftlichen Beeinträchtigungen! Treten Fälle auf, werden in betroffenen Gebieten strenge Maßnahmen für alle schweinehaltenden Betriebe, für die Jagd aber auch für landwirtschaftliche Nutzung angeordnet. Im aktuellen Fall in Deutschland gab es auch ein Nutzungsverbot für land- und forstwirtschaftliche Flächen (keine Silomaisernte, keine Bestellung, keine Gülleausbringung …)

Die Verbreitung der Seuche erfolgt wesentlich durch infizierte Wildschweine, weggeworfene Lebensmittel oder kontaminierte Gegenstände. Das Virus kann in Blut, Fleisch, Knochen und in Lebensmitteln monatelang ansteckend bleiben und auch über verunreinigte Schuhe, Kleidung, Werkzeuge und Behältnisse übertragen werden. Hunde und andere Tiere können nicht daran erkranken.


 Nach einem 2017 erfolgreich bekämpften Ausbruch in Tschechien hat sich die Situation für Österreich allerdings nicht entspannt! Seit 2018 breitet sich das Virus im Wildschweinebestand in Ungarn aus und ist inzwischen nur noch etwa 90 km von der österreichischen Grenze entfernt. Neue Ausbrücke sind derzeit in Italien (Piemont) registriert worden.
 In Österreich herrscht aktuell eine sehr hohe Gefahr einer Einschleppung!

QR- Code
Schweinehalterinnen müssen schon länger strenge Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen! Es ist als Schutzmaßnahme aber auch sehr wichtig ausländische Angestellte auf die Gefahr durch mitgebrachte Lebensmittel hinzuweisen. Unter der Homepage (siehe auch QR-Code) https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/asp_allg.html finden sie Infoblätter in allen relevanten Sprachen.  


 Darauf müssen Sie achten:

  • Das Mitnehmen von Fleisch, Wurst, Speck usw. aus Nicht-EU-Ländern in Länder der Europäischen Union ist verboten. Bringen Sie grundsätzlich keine Lebensmittel aus Schweinefleisch und Wildschweinfleisch aus Hausschlachtung mit!
  • Werfen Sie Fleisch- und Wurstreste nur in verschließbare Müllbehälter!
  • Das Verfüttern von Lebensmittelresten an Haus- und Wildschweine ist verboten!
  • Vermeiden Sie nach Möglichkeit jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen!

01.03.2022