Geflügelpest

Das Europäische Meldesystem für Tierseuchen berichtet wieder vermehrt über Ausbrüche von „Vogelgrippe“, dies erfordert die Novelle der Geflügelpest-Verordnung.

Mit der Novelle (BGBI. II Nr. 488/2021) werden in der Anlage 1 die Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt, die von der Behörde durch Anschlag an der Amtstafel der in der Anlage 1 aufgelisteten Gemeinden bekanntzumachen sind.

Grundsätzlich können alle Vogelarten an Geflügelpest erkranken. Nach derzeitigem Wissen ist dieser Stamm für den Menschen jedoch ungefährlich.

Weiter Infos betreffend der Meldepflicht finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ.

30.11.2021