Kundmachung 28.10.2020

Der Gemeinderat beabsichtigt, ein Bezugsniveau und Straßenfluchtlinien in der Katastralgemeinde Eisengraben abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 67 Abs. 4 NÖ Bauordnung 2014 in Verbindung mit § 29 Abs. 5 und § 3 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 28.10.2020 bis 09.12.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden in Gemeindeamt Jaidhof aufgelegt.

Die zum Download angebotenen Unterlagen entsprechen vollständig den im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegenden Dokumenten. 

Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist, zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes in Erwägung zu ziehen.

Jaidhof_BezNiveau_StrFl_Eisengraben_1._Änd._Entwurf.pdf herunterladen (1.48 MB)

28.10.2020