Es wurden die „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ und die „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ (Stallpflicht) aufgehoben. Es befindet sich keine Gemeinde mehr in einem Gebiet mit Geflügelpest-Risiko. Es ist das Merkblatt und die 2. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007 zu entfernen.
BGBLA_2024_II_140.pdf herunterladen (0.33 MB)
Aktuelle Informationen sind hier zu finden:
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Vogelgrippe.html
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Suchfunktion_von_Tierseuchen-Risikogebieten.html
Dieses Rundschreiben ersetzt das Schreiben vom 22.04.2024.
Rundschreiben 22.04.2024:
Rundschreiben Amt der NÖ Landesregierung: Anschreiben[8].pdf herunterladen (0.19 MB)
Merkblatt Beilage 3: Merkblatt Beilage 3.pdf herunterladen (0.2 MB)
Bundesgesetzblatt: BGBl. II Nr. 103_2024 Beilage 1.pdf herunterladen (0.51 MB)
Durch folgende Novelle (BGBl. II Nr. 140/2024) der Geflügelpest-Verordnung 2007 (BGBl 2007/309) sind alle Gemeinden zu informieren.