NÖ Heizkostenzuschuss 2023/24

21.12.2023 00:00

Heizkörper - Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Menschen in Niederösterreich einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,- beschlossen. 

  • Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,- gewährt. 
  • Der Heizkostenzuschuss kann ab 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet, beantragt werden.

wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Bezieher/Bezieherinnen von Ausgleichszulagen
  • Bezieher/Bezieherinnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieher/Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieher/Bezieherinnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürger/Staatsbürgerinnen sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
  •  Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    • “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
    • “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
  •  Österreichischen Staatsbürger/Staatsbürgerinnen sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;
  • Hauptwohnsitz in , seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem SAG beziehen
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
  • alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

Hinweis: Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 


Antragsformular und Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind im Internet unter der Adresse https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html abrufbar

Download: Antrag - NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024 (pdf, 0.2 MB)

Download: Richtlinien - NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024 (pdf, 0.2 MB)

Download: Erläuterungen - NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024 (pdf, 0.2 MB)

21.12.2023