Hundeabgabe, NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Hunde

Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass die Hundeabgabe für das Jahr 2024 ansteht. Falls Sie diese noch nicht entrichtet haben, bitten wir Sie höflich, dies zeitnah nachzuholen.


Ab dem 1. Juni 2023 sind grundsätzlich alle (neu ab diesem Zeitpunkt angeschaffte) Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu melden.

HundehalterInnen haben ihre Hunde unverzüglich zu melden und müssen verpflichtend die im folgenden angeführten Angaben machen bzw Nachweise anschließen:

  • Name und Hauptwohnsitz
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person/Einrichtung von der der Hund erworben wurde
  • Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde (binnen 6 Monate ab Anmeldung) diese umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt/ärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person bzw.
    Nachweis der erforderlichen erweiterten Sachkunde für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden diese umfasst 4 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxis von speziell geschulten Personen.
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme in der Höhe von 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden und der weitergehenden Verpflichtung der Aufrechterhaltung des Bestandes dieser Haftpflichtversicherung.)

Beschränkungen der Hundehaltung:

Das Halten von mehr als zwei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffälligen Hunden in einem Haushalt ist nach wie vor verboten

Ab 1. Juni 2023 gilt neu: das Halten von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt ist verboten. (Ausnahmen: Welpen bis zum 8. Lebensmonat / zur Hundeausbildung / gemeldete Hundezucht / bei einem besonderen Bedarf auf ausreichend großen Liegenschaften (Schlittenhunde, Wachhunde))

Weiterführende Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ!

09.04.2024