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Gemeinde Jaidhof
Für die reibungslose Abwicklung des Winterdienstes sorgen folgende Winterdienstbeauftragte: KG Jaidhof und EisengrabenRieselstreuung und Schneeräumung GGR Herbert Lechner, 0664 / 94 60 660 und Oliver Rauscher, 0660 / 46 64 133 KG Eisengraberamt Schneeräumung Ortsvorsteher GGR Karl Simlingerl, 0664 / 42 10 102Rieselstreuung Franz Schattauer, 0680 / 23 09 014 KG EisenbergeramtSchneeräumung Rene Gamper, 0660 / 49 47 876KG Schiltingeramt Schneeräumung Engelbert Wildeis, 0664 / 55 68 908Rieselstreuung Engelbert Wildeis, 0664 / 55 68 908
Gehsteige von Schnee befreien!Aus dem § 93 der Straßenverkehrsordnung ergibt sich eine gesetzliche Verpflichtung zur Räumung und Bestreuung der Gehsteige, auf die wir aufmerksam machen möchten. Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten - ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften - haben dafür zu sorgen, dass die in einer Entfernung von nicht mehr als drei Meter entlang der Liegenschaft vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteigen und Gehwege in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bestreut sind! Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Ebenso haben Liegenschaftseigentümer dafür zu sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Eine Vernachlässigung dieser Pflichten kann im schlimmsten Fall straf- und zivilrechtliche Folgen haben. Deshalb - und auch im Interesse der Allgemeinheit – unser dringender Appell an alle Eigentümer: Bitte kommen Sie Ihrer winterlichen Räum- und Streupflicht nach!
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